Aufkleber im öffentlichen Raum

In den letzten Monaten wurden in Weinböhla immer wieder Verkehrsschilder mit Aufklebern – welche diverse Botschaften und Symbole enthalten – verunstaltet und werden vom Team des Bauhofes entfernt. Je nach Beschaffenheit der Aufkleber ist es sehr mühsam und aufwändig, diese zu beseitigen. Je aufwendiger die Entfernung ist, desto höher werden auch die Kosten hierfür. Die Aufkleber können nur mit speziellen Mitteln entfernt werden. Diese zerstören aber leider auch die Beschichtung der Schilder, so dass deren Reflexion nicht mehr gewährleistet ist. Zum Teil wurden Verkehrsschilder so beklebt, dass sie nicht mehr gereinigt, sondern ersetzt werden müssen. 

Das Anbringen von Aufklebern im öffentlichen Raum, zum Beispiel auf Verkehrszeichen, Laternenmasten oder Ampeln, stellt eine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB dar, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet wird. Nach der Polizeiverordnung Weinböhla werden solche Aktionen durch die Ortspolizeibehörde als Ordnungswidrigkeit verfolgt und die entstandenen Kosten werden ebenso vom Verursacher zurückgefordert.

Die Gemeinde Weinböhla stellt klar, dass solche Aktionen nicht toleriert werden und gegen diese Art von Vandalismus vorgegangen wird.

Bürgerinnen und Bürger, die verdächtige Aktivitäten bemerken, werden gebeten, sich an das Ordnungsamt im Rathaus zu wenden (Telefon 035243 343 30 oder ordnungsamt@weinboehla.de).

Vielen Dank!